Vorsorge – nicht nur fürs Alter

11. Juni 2024

Dienstag, 11.06.2024, 18 Uhr, AGAPLESION SOPHIENSTIFT

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie in Zeiten, in denen Sie selbst noch voll handlungsfähig sind, eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie im „Ernstfall“ tätig zu werden. Somit können Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche – soweit wie möglich – beachtet werden.

Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht einen Betreuer vor, welcher im Rahmen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens bestellt wird. Beispielsweise machen Sie dies dann, wenn Sie keine geeignete Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht haben.

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Referentin: Christine Dohn, Betreuungsverein im Diakonischen Werk Worms-Alzey e.V., Silke von Schwech, AGAPLESION SOPHIENSTIFT

Teilnahme: kostenfrei

Veranstaltungsort
AGAPLESION SOPHIENSTIFT
Römerstraße 18-22
67547 Worms

T (06241) 904 - 0