Gesundheitliche Versorgungsplanung

01. Mai 2020

Die Wünsche für die letzte Lebensphase respektieren – ein Beispiel aus dem Alltag des ehrenamtlichen Betreuers Kai Mezger

Seit 2018 gibt es die Möglichkeit, ältere Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 132g SGV V umfassend zu beraten, um deren Willen am Lebensende zu respektieren und handlungsleitend umzusetzen. Nähere Informationen enthält unsere Broschüre „Letzte Lebensphase – alles geregelt?“.

Wie wertvoll die Beratung für den Bettroffenen, aber auch für deren Angehörige sein kann, erfuhr Kai Mezger, Leiter Controlling der HDV gGmbH und ehrenamtlicher Mitarbeiter im AGAPLESION HEIMATHAUS, nun aus einer ganz anderen Perspektive:

Ein 84-jähriger Bewohner, den Mezger seit einigen Jahren ehrenamtlich begleitet hat und der ihm auch die Rolle des Vorsorgebevollmächtigten übertrug, hatte das Beratungsangebot im Jahr 2019 gerne angenommen. „Wir führten mit der ausgebildeten Gesprächsbegleiterin Wiltrud Lukat vom Heimathaus mehrere Gespräche. Am Ende standen eine neue Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ berichtet Kai Mezger. „Hierin war genau festgelegt, wie sich der Bewohner seine letzte Lebenszeit vorstellt und – dies ist besonders wichtig – welche medizinischen Maßnahmen NICHT mehr gewünscht werden, wenn das Lebensende einmal bevorsteht.“

Als dem Senior im Parkinson-Endstadium ein notfallmäßiger Krankenhausaufenthalt bevorstand, war Mezger als Vorsorgebevollmächtigter mit Fragen und Argumenten der Ärzte konfrontiert. Empfohlen wurden invasive Maßnahmen zur besseren Medikation und Nahrungsversorgung. Genau dies hatte der Betroffene jedoch mit seiner Patientenverfügung ausgeschlossen. „Ich hätte wohl pro Medizin entschieden“, sagt Mezger. „So wusste ich aber, dass dies nicht der Wunsch des Patienten war, sondern eine schmerzfreie letzte Zeit in gewohnter Umgebung im Pflegeheim – ohne an Schläuchen und Maschinen zu hängen. Ein ruhiger und würdevoller Tod in vertrauter Umgebung. Dies setzte ich in Zusammenarbeit mit Hausarzt, Palliativteam und Pflegepersonal im AGAPLESION HEIMATHAUS um,“ Der Sterbende war voller Dankbarkeit, dass sein „Vorsorgeplan“ respektiert und realisiert wurde.

„Aufgrund dieser Erfahrung möchte ich alle Menschen ermutigen, sich frühzeitig Gedanken um Vorsorge, Patientenverfügung und Vollmachten zu machen“, resümiert Mezger. „Ebenso wichtig ist es, rechtzeitig Menschen zu finden, denen man vertraut und die Umsetzung der eigenen Versorgungsplanung zutraut. Der Tod gehört nun einmal zum Leben dazu.“

Quelle: „Ethische Entlastung von Ahgeörigen. Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“, in: Mein Südhessen, 02.05.2020